Was unter Fassadenblenden verstanden wird
Fassadenblenden sind fest oder beweglich angeordnete Blenden vor der Gebäudeaussenhaut. Sie können als geschlossene, perforierte oder lamellenartige Elemente ausgeführt sein und reduzieren je nach Aufbau direkte Sonneneinstrahlung, Durchsicht oder Streulicht. Neben der Verschattung dienen sie oft auch der Gliederung von Fassaden und dem partiellen Verdecken technischer oder konstruktiver Bereiche.
Typische Einsatzbereiche an Gebäudehüllen
Verwendet werden Fassadenblenden vor grossen Fensterflächen, bei Glasfassaden, an Attikazonen, Loggien oder vor Installationsbereichen. Sie kommen dort zum Einsatz, wo eine dauerhafte oder definierte Abschirmung gewünscht ist, ohne einzelne Fenster mit separaten Behängen auszustatten. Je nach Gebäudetyp stehen sommerlicher Sonnenschutz, Sichtschutz, Fassadenrhythmus oder die Abschirmung bestimmter Nutzungszonen im Vordergrund.
Ausführungen und planerische Kriterien
Fassadenblenden unterscheiden sich unter anderem in Material, Offenheitsgrad, Befestigungsart und Beweglichkeit. Üblich sind Lösungen mit Metall, Glas oder anderen wetterbeständigen Werkstoffen sowie Konstruktionen mit unterschiedlicher Durchsicht und Lichtdurchlässigkeit. Für die Planung relevant sind die Ausrichtung der Fassade, die gewünschte Verschattungswirkung, Windbeanspruchung, Unterkonstruktion, Reinigungszugänglichkeit und die Abstimmung mit Fenstern, Lüftung und Fassadenunterhalt.
Abgrenzung zu Rollos, Storen und anderen Beschattungssystemen
Fassadenblenden unterscheiden sich von Rollos, Dunkelstoren oder Knickarmstoren durch ihre stärkere bauliche Integration in die Fassade. Rollos und Dunkelstoren sind meist fensterbezogene Behänge, während Fassadenblenden ganze Fassadenabschnitte oder definierte Zonen strukturieren und abschirmen. Sonnensegel, Gross-Sonnenschirme oder Wintergarten-Beschattungssysteme decken primär Aufenthalts- oder Dachbereiche ab; Fassadenblenden sind dagegen Teil der vertikalen Gebäudehülle. Innerhalb der Hierarchie gehören sie bei Sichtschutz und Sonnenschutz zu den weiteren Anlagen und nicht zu den allgemeinen inneren oder äusseren Anlagen.