Bestandteile von Alarm- und Feuermeldesystemen
Zur Leistung gehören Melder, Kontakte, Signalgeber, Auswerteeinheiten, Übertragungseinrichtungen und die zugehörige Leitungs- oder Funkinfrastruktur. Je nach System werden Ereignisse automatisch erkannt oder manuell ausgelöst und anschliessend lokal signalisiert, an eine Zentrale gemeldet oder an weitere Stellen übermittelt. Bei Feuermeldeanlagen stehen die Erkennung und Weiterleitung von Brandereignissen im Vordergrund, bei Alarmanlagen zusätzlich Einbruch, Überfall oder technische Zustände. Die konkrete Ausführung richtet sich nach Nutzung, Gebäudestruktur, Schutzbereichen und den geforderten Reaktionsabläufen.
Einsatz in Gebäuden, Technikräumen und Aussenbereichen
Alarmanlagen und Feuermeldeanlagen werden in Verwaltungsbauten, Gewerbeobjekten, Verkaufsflächen, Produktionsbereichen, Lagerzonen, öffentlichen Gebäuden und Wohnüberbauungen eingesetzt. Typische Schutzbereiche sind Eingänge, Fassaden, Fluchtwege, Technikräume, Archive, sensible Nutzflächen sowie frei zugängliche Aussenbereiche. In grösseren Liegenschaften werden die Systeme oft zoniert aufgebaut, damit Meldungen räumlich zugeordnet und gezielt bearbeitet werden können. Bei Arealen und Umfassungen kommen je nach Anforderung auch Freilandsicherungssysteme als Teil des Gesamtkonzepts in Frage.
Teilbereiche von Brandmeldung bis Alarmübermittlung
Unter diese Leistung fallen unter anderem Brandmeldeanlagen, Einbruchmeldeanlagen und Überfallmeldeanlagen, Funksicherheitssysteme, Alarmkontakte, Alarmübermittlungsanlagen, Störmeldesystemanlagen, Wasseralarmanlagen sowie spezialisierte Sicherungslösungen wie Ladendiebstahlsysteme oder Tresorsicherungsapparate. Alarm-Server-Portale dienen der Verwaltung, Visualisierung oder Weiterverarbeitung von Meldungen, ersetzen jedoch die eigentliche Erfassung im Feld nicht. Funkbasierte Systeme eignen sich vor allem dort, wo Verkabelung nur eingeschränkt möglich ist oder Bestandsbauten möglichst wenig beeinträchtigt werden sollen. Pneumatische Alarmanlagen sind eine spezielle Ausprägung und kommen nur in bestimmten technischen oder bestehenden Systemumgebungen vor.
Abgrenzung innerhalb der Schwachstromanlagen
Alarmanlagen und Feuermeldeanlagen sind innerhalb der Schwachstromanlagen den Melde- und Gefahrenmanagementsystemen zuzuordnen. Sie unterscheiden sich von elektroakustischen Anlagen dadurch, dass sie Ereignisse erfassen und auslösen, nicht primär Sprach- oder Beschallungsfunktionen bereitstellen. Gegenüber Netzwerken und Gebäudesystemtechniken liegt der Schwerpunkt nicht auf der allgemeinen Datenkommunikation oder Automationslogik, sondern auf der sicheren Detektion und Alarmweiterleitung. Gasalarmanlagen sind als eigene Leistung abzugrenzen, auch wenn Schnittstellen zu übergeordneten Alarmierungen oder gemeinsamen Visualisierungen bestehen können.