Was unter Bassinleuchten und Beckenleuchten fällt
Zur Leistung gehören Leuchten, die direkt am oder im Schwimmbecken angeordnet sind. Dazu zählen insbesondere Unterwasserleuchten sowie leuchtenbezogene Einbauteile, Nischen, Abdeckungen und Anschlusspunkte, soweit sie Teil des Beckensystems sind. Entscheidend ist die Eignung für den Einsatz im feuchten oder dauerhaft wasserberührten Bereich sowie die Abstimmung mit der jeweiligen Beckenkonstruktion.
Einsatz im Schwimmbadbau und in Wasseranlagen
Beckenleuchten werden in Hallenbädern, Freibädern, Hotelpools, Wellnessanlagen, Therapiebecken und privaten Schwimmbädern eingesetzt. Sie dienen der Sicht im Wasser, der Orientierung an Treppen und Einstiegen sowie der gezielten Ausleuchtung von Beckenformen. Bereits in der Planung sind Lage, Leitungsführung, Einbaupunkte und die Schnittstellen zu Betonbecken, vorfabrizierten Becken oder ausgekleideten Becken zu berücksichtigen.
Ausführungen und planerische Unterschiede
Je nach System kommen eingelassene oder aufgesetzte Leuchten, unterschiedliche Lichtfarben sowie verschiedene Gehäuse- und Abdeckmaterialien zum Einsatz. Die Auswahl richtet sich unter anderem nach Beckenmaterial, Einbautiefe, Wartungszugang und gewünschter Lichtwirkung. Bei Sanierungen ist zu prüfen, ob bestehende Einbauteile weiterverwendet werden können oder ob Anpassungen an Auskleidung, Durchführungen oder Leitungswegen nötig sind.
Abgrenzung zu anderen Leistungen rund ums Becken
Bassinleuchten sind eine Teilposition innerhalb von Bassins und Becken und unterscheiden sich klar von benachbarten Leistungen. Sie ersetzen weder Bassinheizungen noch Gegenstromanlagen oder Systeme zur Bassinreinigung. Anders als Auskleidungen, Bassinfarben oder Abdeckungen gehören sie zur technischen Ausstattung mit elektrischen und abdichtungsrelevanten Schnittstellen. Auch die Beleuchtung der Umgebung, von Wegen oder Fassaden fällt nicht unter Beckenleuchten.