Standortprüfung für die Versickerung von Niederschlagswasser
Die fachliche Bearbeitung umfasst die Beurteilung, ob ein Standort für die Aufnahme von Regenwasser geeignet ist. Relevant sind die Durchlässigkeit des Untergrunds, die Lagerung und Mächtigkeit der Bodenschichten, der Abstand zum Grundwasser sowie mögliche Belastungen im Boden oder im anfallenden Wasser. Je nach Projekt werden vorhandene Unterlagen ausgewertet, Gelände- und Bodeninformationen ergänzt und die Randbedingungen für Rückhalt, Ableitung und Einleitung festgelegt.
Typische Planungsfälle bei Neubauten und Umnutzungen
Regenwasserversickerung wird vor allem bei Neubauten, Arealentwicklungen, Umgebungsarbeiten und der Anpassung bestehender Entwässerungen geplant. Häufig geht es um Dachflächen, Zufahrten, Hofflächen oder andere versiegelte Bereiche, bei denen Niederschlagswasser nicht direkt in die Kanalisation abgeführt werden soll. Auch bei Verdichtung im Bestand oder bei Umnutzungen ist zu prüfen, ob zusätzliche Abflussmengen auf dem Grundstück aufgenommen werden können.
Versickerungssysteme und ihre Eignung am Standort
Je nach Platzverhältnissen, Bodenbeschaffenheit und Wasseranfall kommen unterschiedliche Systeme in Frage, etwa Mulden, Rigolen, kombinierte Mulden-Rigolen-Systeme oder andere punktuelle und flächige Lösungen. Offene Systeme erlauben eine direkte Beobachtung und Unterhaltskontrolle, während unterirdische Systeme bei knappen Flächen eingesetzt werden können. Welche Variante geeignet ist, hängt auch davon ab, von welchen Flächen das Wasser stammt und ob eine Vorbehandlung erforderlich ist.
Abgrenzung zu Drainagen, Hydrologie und Grundwasserschutz
Im Unterschied zu Drainagen geht es bei der Regenwasserversickerung nicht um das Abführen von Boden- oder Sickerwasser aus Bauwerken oder Gelände, sondern um die gezielte Aufnahme von Niederschlagswasser in den Untergrund. Gegenüber Hydrologie oder Wasserhaushalt ist die Betrachtung meist objektspezifischer und auf ein Grundstück oder Areal bezogen. Berührungspunkte bestehen mit Grundwasserschutz, Gewässerschutz, Geotechnik und Baugrundgutachten, weil diese Fachgebiete die Zulässigkeit, den Schutzbedarf und die technische Machbarkeit mitbestimmen.