Was ein Entsorgungskonzept im Boden- und Altlastenbereich umfasst
Ein Entsorgungskonzept beschreibt, welche Materialfraktionen im Projekt anfallen, wie sie anhand von Untersuchungen oder Bestandesaufnahmen eingestuft werden und welchem Weg sie anschliessend zugefuehrt werden koennen. Dazu gehoeren typischerweise belastete und unbelastete Boeden, Aushub, Rueckbaumaterialien, Schlämme oder weitere Rueckstaende. Festgelegt werden unter anderem Materialkategorien, Mengengerueste, Anfallorte, Anforderungen an Separierung und Zwischenlagerung sowie die fuer die Entsorgung relevanten Unterlagen.
Typische Anwendungsfaelle bei Aushub, Sanierung und Rueckbau
Die Leistung wird vor allem dort benoetigt, wo unterschiedliche Materialien projektbezogen getrennt, deklariert und nachvollziehbar abgefuehrt werden muessen. Das betrifft etwa Bauvorhaben auf belasteten Standorten, Altlastensanierungen, Arealentwicklungen ehemaliger Industrie- oder Gewerbeflaechen sowie den Rueckbau von Anlagen mit heterogenen Stoffstroemen. Auch bei Projekten mit grossen Aushubmengen oder mit erwartbaren Schadstofffunden dient das Konzept dazu, Materialwege fruehzeitig zu strukturieren und Schnittstellen zwischen Untersuchung, Bauablauf und Entsorgung zu klaeren.
Von der Grobplanung bis zur objektspezifischen Materialzuordnung
Entsorgungskonzepte koennen je nach Projektstand unterschiedlich detailliert sein. In fruehen Phasen werden oft vorlaeufige Mengen, bekannte Belastungshinweise und moegliche Entsorgungswege als Grobkonzept dargestellt. Mit fortschreitender Erkundung werden Materialfraktionen genauer abgegrenzt, Probenahmen und Analysen beruecksichtigt sowie Teilbereiche, Chargen oder Bauetappen separat bewertet. In der Ausfuehrung kann dies bis zu einer detaillierten Materialtrennung mit zugeordneten Annahmestellen und dokumentierten Stoffstroemen fuehren.
Abgrenzung zu Triagen, Sanierungskonzepten und Entsorgungspflichten
Entsorgung und Entsorgungskonzepte bauen haeufig auf Vorleistungen wie Triagen, Verdachtsflaechenbewertungen, Untersuchungen zu Bodenkontaminationen oder Bauherrenaltlasten auf. Im Unterschied zu Sanierungskonzepten regeln sie nicht das Sanierungsziel oder das technische Vorgehen zur Schadstoffbehandlung, sondern den Umgang mit den dabei anfallenden Materialien. Von der Leistung Entsorgungspflichten unterscheiden sie sich dadurch, dass dort die rechtliche Verantwortlichkeit im Vordergrund steht, waehrend Entsorgungskonzepte die fachliche Zuordnung, Trennung und Abwicklung der Stoffstroeme im Projekt beschreiben.