Die Gesellschaft bezweckt den Handel mit und die Herstellung von Erzeugnissen aller Art des Bauhauptgewerbes und Baunebengewerbes. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sich an andern Unternehmen des In- und Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke im In- und Ausland erwerben oder weiterveräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.