Funktion von Notbeleuchtung im Gebäude
Notbeleuchtung ist auf den Betrieb bei Stromausfall ausgelegt. Sie schaltet automatisch oder systembedingt auf eine Ersatzversorgung um und stellt für eine begrenzte Zeit die notwendige Beleuchtung sicher. Im Unterschied zur normalen Innenbeleuchtung steht nicht die Lichtstimmung im Vordergrund, sondern die Sichtbarkeit von Wegen, Hindernissen, Ausgängen und sicherheitsrelevanten Bereichen.
Typische Einsatzbereiche für Notleuchten
Notleuchten werden in Gebäuden eingesetzt, in denen ein plötzlicher Beleuchtungsausfall Personen gefährden oder Abläufe unterbrechen kann. Dazu zählen unter anderem Treppenhäuser, Korridore, Eingangs- und Ausgangsbereiche, Versammlungsräume, Technikzonen, Tiefgaragen, öffentliche Gebäude, Gewerbebauten sowie bestimmte Bereiche in Spitälern oder Industriebetrieben. Die konkrete Ausführung richtet sich nach Nutzung, Personenbelegung, Wegführung und den geltenden Vorgaben am Standort.
Ausführungen und technische Konzepte
Notbeleuchtung kann mit Einzelbatterie-Leuchten, zentral versorgten Systemen oder in Kombination mit Sicherheitsstromlösungen umgesetzt werden. Erhältlich sind eigenständige Notleuchten, kombinierte Allgemein- und Notleuchten sowie Leuchten mit integrierter Überwachung oder Prüffunktion. Relevant sind dabei unter anderem Leuchtdauer, Schaltverhalten, Wartungszugang, Montageort und die Einbindung in die Gebäudetechnik.
Abgrenzung zu Fluchtwegbeleuchtungen und Notstromleuchten
Fluchtwegbeleuchtungen sind ein Teilbereich der Notbeleuchtung und konzentrieren sich auf Flucht- und Rettungswege sowie deren sichere Erkennbarkeit. Notbeleuchtung kann darüber hinaus auch offene Bereiche oder Arbeitsplätze mit erhöhtem Risiko umfassen. Von Notstromleuchten unterscheidet sich die Leistung durch ihren funktionalen Fokus: Nicht jede Leuchte mit Ersatzstromversorgung erfüllt automatisch die Anforderungen an eine sicherheitsbezogene Notbeleuchtung.