Was bei Lichtreklamen zur Leistung gehört
Unter Lichtreklamen fallen beleuchtete Anlagen wie Leuchtkästen, Ausleger, Logos, Schilder oder kombinierte Schrift-Bild-Elemente. Neben dem sichtbaren Werbeträger gehören dazu je nach Ausführung auch Gehäuse, Leuchtmittel oder LED-Module, elektrische Zuleitungen, Befestigungen sowie die Einbindung in Fassade, Vordach oder Tragkonstruktion. Im Baukontext ist oft auch die Abstimmung mit Gebäudehülle, Sichtbarkeit und Montageort Teil der Ausführung.
Typische Einsatzorte an Gebäuden und im Areal
Lichtreklamen werden an Ladenfronten, Eingängen, Fassaden, Arkaden, Dachrändern oder freistehend im Areal eingesetzt. Häufige Anwendungsorte sind Verkaufsflächen, Gastronomiebetriebe, Hotelbetriebe, Büro- und Gewerbegebäude, Einkaufsstandorte sowie publikumsorientierte Nutzungen mit klarer Aussenkennzeichnung. Im Innenbereich kommen sie etwa in Eingangszonen, Passagen oder grösseren Verkaufsräumen vor, wenn Orientierung und Markenkennzeichnung verbunden werden.
Ausführungsformen von flächigen Anlagen bis zu Auslegern
Lichtreklamen können einseitig oder zweiseitig, flach anliegend oder auskragend montiert sein. Verbreitet sind beleuchtete Kästen, konturgeführte Logos, hinterleuchtete Flächen, opale Fronten sowie Kombinationen aus Beschriftung und Lichtträger. Je nach Projekt unterscheiden sich Materialität, Grösse, Lichtfarbe, Schalttechnik und die Art der Befestigung. Auch die Ausführung für den Innen- oder Aussenbereich beeinflusst Konstruktion und Aufbau.
Abgrenzung zu Leuchtschriften und anderen Spezialleuchten
Lichtreklamen gehören innerhalb der Spezialleuchten zu den Anlagen mit Kennzeichnungs- oder Werbefunktion. Sie sind breiter gefasst als Leuchtschriften, weil sie nicht nur aus einzelnen leuchtenden Buchstaben bestehen, sondern auch flächige Schilder, Kästen, Logos oder kombinierte Systeme umfassen. Von Lichtbändern, Scheinwerfern oder Gaststättenbeleuchtungen unterscheiden sie sich dadurch, dass nicht die allgemeine Ausleuchtung eines Bereichs im Vordergrund steht. Gegenüber Fluchtwegbeleuchtungen, Notleuchten oder Notstromleuchten erfüllen Lichtreklamen keine sicherheitsbezogene Beleuchtungsaufgabe.