Betrieb einer Ingenieurunternehmung, Verkauf von industriellen Anlagen sowie von Erzeugnissen des Maschinenbaus und der Elektrotechnik; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten sowie alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern.