Was Gründungsarbeit bei Brücken umfasst
Zur Gründungsarbeit gehören die Herstellung und Vorbereitung von Fundamenten für Brückenbauteile sowie die dafür nötigen baulichen Massnahmen im Untergrund. Dazu zählen je nach Projekt das Lösen und Verbessern des Baugrunds, Aushubarbeiten, die Erstellung von Fundamentkörpern, Pfahlgründungen oder Gründungselementen sowie Arbeiten zur Sicherung der Baugrube. Bei Brücken über Gewässer oder in anspruchsvollem Untergrund kommen zusätzlich Massnahmen hinzu, die auf Strömung, Erosion, Grundwasser oder eingeschränkte Zugänglichkeit abgestimmt sind.
Typische Einsatzbereiche an Widerlagern und Pfeilern
Gründungsarbeiten fallen vor allem an den Auflagerpunkten der Brücke an, also bei Widerlagern und Pfeilern. Dort müssen vertikale Lasten, Horizontalkräfte und Einwirkungen aus Verkehr, Temperatur oder Gelände sicher in den Untergrund abgetragen werden. Je nach Lage betreffen die Arbeiten Bauwerke an Strassen, Bahnlinien, Gewässerquerungen oder Überführungen im Siedlungsraum. Auch bei Ersatzneubauten, Verbreiterungen oder Verstärkungen bestehender Brücken können Gründungsarbeiten notwendig sein, etwa wenn vorhandene Fundationen ergänzt oder an geänderte Lasten angepasst werden.
Flachgründung, Tiefgründung und ergänzende Massnahmen
Die Ausführung reicht von Flachgründungen mit Fundamenten auf tragfähigem Baugrund bis zu Tiefgründungen mit Pfählen oder ähnlichen Elementen, wenn tragfähige Schichten tiefer liegen. Welche Lösung geeignet ist, hängt von Baugrundaufbau, Setzungsverhalten, Grundwasser und den Lasten des Brückenbauwerks ab. Ergänzend können Baugrubenabschlüsse, Wasserhaltung, Unterfangungen oder Bodenverbesserungen erforderlich sein. In Gewässerbereichen sind zudem baubetriebliche Lösungen nötig, um Fundationsarbeiten unter erschwerten Randbedingungen auszuführen.
Abgrenzung zu anderen Leistungen im Brückenbau
Gründungsarbeit betrifft die Lastabtragung in den Baugrund und ist damit von anderen Leistungen im Brückenbau klar zu unterscheiden. Der Bau von Tragkonstruktionen umfasst den Überbau und andere tragende Bauteile oberhalb der Fundation, während Lager die Bewegungen zwischen Überbau und Unterbau aufnehmen. Übergangskonstruktionen betreffen den Anschluss der Brücke an den angrenzenden Verkehrsweg, Entwässerung die Ableitung von Wasser vom Bauwerk und Bau von Fahrbahnbelägen die nutzbare Oberfläche. Geländer und Leitplanken gehören zur Ausrüstung der Brücke und nicht zur Gründung.