Ergänzungsversicherung zum UVG
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Fragen & Antworten zu Ergänzungsversicherung zum UVG
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Ist eine Ergänzungsversicherung zum UVG gesetzlich vorgeschrieben?
Nein. Sie ist freiwillig und ergänzt die obligatorische Unfallversicherung UVG.
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Kann damit Lohn über dem UVG-Höchstlohn versichert werden?
Ja, viele Modelle decken Lohnanteile oberhalb des gesetzlich versicherten Maximums ab. Massgebend ist die konkrete Police.
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Gilt die Ergänzungsversicherung für Berufs- und Nichtberufsunfälle?
Das richtet sich nach der versicherten Personengruppe und der vertraglichen Ausgestaltung. Grundlage bleibt die UVG-Systematik.
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Ersetzt die Ergänzungsversicherung zum UVG ein Krankentaggeld?
Nein. Sie ergänzt den Unfallschutz, während das Krankentaggeld üblicherweise krankheitsbedingte Arbeitsausfälle absichert.
Weitere Leistungen unter
Vorsorge für Mitarbeitende
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