Obligatorische Unfallversicherung UVG
Die obligatorische Unfallversicherung UVG ist die gesetzlich vorgeschriebene Unfallversicherung für Arbeitgebende mit angestellten Mitarbeitenden in der Schweiz. Sie deckt die Folgen von Berufsunfällen und Berufskrankheiten; Nichtberufsunfälle sind mitversichert, wenn die wöchentliche Arbeitszeit beim gleichen Arbeitgeber die gesetzliche Mindestgrenze erreicht. Innerhalb der Vorsorge für Mitarbeitende betrifft sie den Schutz bei unfallbedingten Heilungskosten, Arbeitsausfall und bleibenden Folgen.
1 Anbieter
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Fragen & Antworten zu Obligatorische Unfallversicherung UVG
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Ist die UVG-Unfallversicherung für Unternehmen obligatorisch?
Ja. Unternehmen mit angestellten Mitarbeitenden müssen den gesetzlich vorgeschriebenen Unfallschutz nach UVG sicherstellen.
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Sind Nichtberufsunfälle immer mitversichert?
Nein. Die Deckung für Nichtberufsunfälle hängt vom Beschäftigungsumfang beim gleichen Arbeitgeber ab.
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Deckt das UVG auch Berufskrankheiten?
Ja. Berufskrankheiten gehören zum obligatorischen Leistungsbereich des UVG.
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Was ist der Unterschied zwischen UVG und Krankentaggeld?
Das UVG deckt Unfallfolgen, das Krankentaggeld den Lohnausfall bei Krankheit. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Versicherungsbereiche.
Weitere Leistungen unter
Vorsorge für Mitarbeitende
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