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Obligatorische Unfallversicherung UVG

Die obligatorische Unfallversicherung UVG ist die gesetzlich vorgeschriebene Unfallversicherung für Arbeitgebende mit angestellten Mitarbeitenden in der Schweiz. Sie deckt die Folgen von Berufsunfällen und Berufskrankheiten; Nichtberufsunfälle sind mitversichert, wenn die wöchentliche Arbeitszeit beim gleichen Arbeitgeber die gesetzliche Mindestgrenze erreicht. Innerhalb der Vorsorge für Mitarbeitende betrifft sie den Schutz bei unfallbedingten Heilungskosten, Arbeitsausfall und bleibenden Folgen.

Gesetzlicher Versicherungsumfang nach UVG

Das UVG regelt, welche Personen obligatorisch gegen Unfall versichert werden und welche Leistungen im Schadenfall vorgesehen sind. Versichert sind in der Regel angestellte Personen, wobei Berufsunfälle und Berufskrankheiten obligatorisch eingeschlossen sind. Je nach Beschäftigungsumfang kommt zusätzlich die Deckung für Nichtberufsunfälle hinzu. Zu den typischen Leistungen gehören die Übernahme von Heilungskosten sowie Geldleistungen bei vorübergehender oder dauerhafter Erwerbseinbusse und bei Todesfällen.

Für welche Unternehmen und Arbeitsverhältnisse das UVG relevant ist

Sobald ein Unternehmen Mitarbeitende beschäftigt, muss geprüft werden, wie die gesetzliche Unfallversicherung organisiert wird. Relevant ist das UVG für unbefristete und befristete Arbeitsverhältnisse, Teilzeitpensen, temporäre Einsätze und weitere Anstellungsformen mit Lohnzahlung. In der Praxis sind Eintritt, Austritt, Lohnmeldungen, Prämienzuordnung und die Abgrenzung zwischen Berufs- und Nichtberufsunfällen zentrale Verwaltungspunkte.

Berufsunfälle, Nichtberufsunfälle und Berufskrankheiten

Die obligatorische Unfallversicherung unterscheidet zwischen Ereignissen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit und Unfällen ausserhalb der Arbeit. Berufskrankheiten sind gesondert erfasst, wenn sie mit der beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehen. Diese Unterscheidung ist für die Deckung, die Prämienverteilung und die Schadenbearbeitung relevant. Je nach Tätigkeit, Arbeitszeit und konkretem Ereignis ist zu klären, welcher Bereich des UVG zur Anwendung kommt.

Abgrenzung zu Ergänzungsdeckung, Krankentaggeld und BVG

Die obligatorische Unfallversicherung UVG bildet den gesetzlichen Basisschutz bei Unfällen, ist aber nicht mit anderen Lösungen für Mitarbeitende gleichzusetzen. Eine Ergänzungsversicherung zum UVG erweitert den Schutz über den obligatorischen Rahmen hinaus, während Krankentaggeld vor allem Erwerbsausfälle bei Krankheit absichert und nicht den UVG-Bereich ersetzt. Kollektiv-Unfallversicherungen oder Unfallversicherungen für kurzfristige Anlässe betreffen andere Konstellationen. Leistungen der beruflichen Vorsorge BVG greifen bei Invalidität oder Tod in einem anderen sozialversicherungsrechtlichen System.

1 Anbieter

In der folgenden Firmenliste sind Anbieter im Bereich obligatorische Unfallversicherung UVG aufgeführt. Die Einträge können sich nach Ausrichtung, Versicherungsmodell und ergänzenden Dienstleistungen unterscheiden.
Odermatt Zuber & Partner AG - WAiSCH
Switzerland
Odermatt Zuber & Partner AG - WAiSCH

Odermatt Zuber & Partner AG

6003 Luzern

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Fragen & Antworten zu Obligatorische Unfallversicherung UVG

  • Ist die UVG-Unfallversicherung für Unternehmen obligatorisch?

    Ja. Unternehmen mit angestellten Mitarbeitenden müssen den gesetzlich vorgeschriebenen Unfallschutz nach UVG sicherstellen.

  • Sind Nichtberufsunfälle immer mitversichert?

    Nein. Die Deckung für Nichtberufsunfälle hängt vom Beschäftigungsumfang beim gleichen Arbeitgeber ab.

  • Deckt das UVG auch Berufskrankheiten?

    Ja. Berufskrankheiten gehören zum obligatorischen Leistungsbereich des UVG.

  • Was ist der Unterschied zwischen UVG und Krankentaggeld?

    Das UVG deckt Unfallfolgen, das Krankentaggeld den Lohnausfall bei Krankheit. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Versicherungsbereiche.


Weitere Leistungen unter
Vorsorge für Mitarbeitende

  • Anlagestiftung und Personalvorsorge
    1 Firma
  • Ergänzungsversicherung zum UVG
    1 Firma
  • Kollektiv-Unfallversicherung
    1 Firma
  • Krankentaggeld
    1 Firma
  • Risikoversicherung BVG
    1 Firma
  • Unfallversicherung kurzfristige Anlässe
    1 Firma
  • Unfallversicherungen
    1 Firma
  • Vollversicherung BVG
    1 Firma
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Helpline
  • Perspectiva Sammelstiftung

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