Kollektiv-Unfallversicherung
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Fragen & Antworten zu Kollektiv-Unfallversicherung
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Für wen wird eine Kollektiv-Unfallversicherung abgeschlossen?
Für Mitarbeitende eines Unternehmens oder für klar definierte Personengruppen innerhalb des Betriebs.
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Ist die Kollektiv-Unfallversicherung dasselbe wie die UVG-Versicherung?
Nein. Die UVG-Versicherung bezeichnet den gesetzlichen Mindestschutz, während die Kollektiv-Unfallversicherung die kollektive Vertragsform und gegebenenfalls auch weitergehende Deckungen beschreibt.
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Sind Nichtberufsunfälle immer eingeschlossen?
Nicht automatisch. Ob Nichtberufsunfälle gedeckt sind, richtet sich nach der Anstellung und der konkreten Vertragsgestaltung.
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Kann der Versicherungsschutz je nach Mitarbeitendengruppe unterschiedlich sein?
Ja. Unternehmen können je nach Funktion, Beschäftigungsgrad oder Vertragsart unterschiedliche Personengruppen getrennt regeln.
Weitere Leistungen unter
Vorsorge für Mitarbeitende
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