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Kollektiv-Unfallversicherung

Die Kollektiv-Unfallversicherung regelt den Unfallschutz für Mitarbeitende über einen gemeinsamen Vertrag des Unternehmens. Versichert werden je nach Ausgestaltung die finanziellen Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen sowie unfallbedingte Leistungen bei Erwerbsausfall, Heilbehandlung oder Invalidität. Im Bereich Vorsorge für Mitarbeitende betrifft sie die Absicherung von Personengruppen und nicht einzelne private Policen.

Was unter einer Kollektiv-Unfallversicherung verstanden wird

Eine Kollektiv-Unfallversicherung ist eine Unfallversicherung, die ein Unternehmen für mehrere Mitarbeitende oder klar definierte Personengruppen abschliesst. Grundlage ist ein einheitlicher Versicherungsvertrag mit gemeinsamen Regelungen zu versicherten Personen, gedeckten Ereignissen und Leistungen. Je nach Vertragsform kann sie gesetzlich vorgeschriebene Unfallleistungen organisieren, zusätzliche Deckungen einschliessen oder spezifische Mitarbeitendengruppen separat erfassen.

Einsatz im Unternehmenskontext

Solche Lösungen werden eingesetzt, wenn Unfallrisiken nicht für jede Person einzeln, sondern für den gesamten Betrieb oder für einzelne Kategorien wie Vollzeit-, Teilzeit- oder Temporärmitarbeitende geregelt werden sollen. Relevant ist dies bei Unternehmen mit unterschiedlichen Anstellungsformen, wechselnden Belegschaften oder erhöhtem Abstimmungsbedarf zwischen Personalwesen, Lohnadministration und Versicherungsleistungen. Auch bei international tätigen Unternehmen oder bei mehreren Betriebsstandorten kann die kollektive Struktur für eine einheitliche Zuordnung der Mitarbeitenden sinnvoll sein.

Mögliche Ausgestaltung des Versicherungsschutzes

Die konkrete Ausprägung hängt von der versicherten Personengruppe und vom gewählten Leistungsumfang ab. Üblich sind Regelungen zu Berufs- und Nichtberufsunfällen, zu Taggeld, Invaliditäts- oder Todesfallleistungen sowie zu besonderen Leistungsgrenzen oder Zusatzbausteinen. Innerhalb der betrieblichen Vorsorge ist zudem relevant, ob der Vertrag ausschliesslich die gesetzliche Grunddeckung abbildet oder über diese hinausgehende Leistungen vorsieht.

Abgrenzung zu UVG, UVG-Ergänzung und weiteren Leistungen

Die Kollektiv-Unfallversicherung ist als Sammelbegriff für die kollektive Absicherung von Mitarbeitenden gegen Unfallfolgen zu verstehen. Davon zu unterscheiden ist die Obligatorische Unfallversicherung UVG, die den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestschutz regelt. Die Ergänzungsversicherung zum UVG erweitert diesen Schutz vertraglich, etwa über den gesetzlichen Rahmen hinaus. Gegenüber Krankentaggeld bezieht sich die Kollektiv-Unfallversicherung auf unfallbedingte Ereignisse, nicht auf krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit. Sie unterscheidet sich auch von Unfallversicherungen für kurzfristige Anlässe, die auf einzelne Events oder zeitlich begrenzte Einsätze ausgerichtet sind.

1 Anbieter

In der folgenden Übersicht sind Anbieter und Ansprechpartner für Kollektiv-Unfallversicherungen im Unternehmensumfeld aufgeführt. Die Einträge können sich in Zielgruppen, Vertragsmodellen und ergänzenden Leistungen unterscheiden.
Odermatt Zuber & Partner AG - WAiSCH
Switzerland
Odermatt Zuber & Partner AG - WAiSCH

Odermatt Zuber & Partner AG

6003 Luzern

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Fragen & Antworten zu Kollektiv-Unfallversicherung

  • Für wen wird eine Kollektiv-Unfallversicherung abgeschlossen?

    Für Mitarbeitende eines Unternehmens oder für klar definierte Personengruppen innerhalb des Betriebs.

  • Ist die Kollektiv-Unfallversicherung dasselbe wie die UVG-Versicherung?

    Nein. Die UVG-Versicherung bezeichnet den gesetzlichen Mindestschutz, während die Kollektiv-Unfallversicherung die kollektive Vertragsform und gegebenenfalls auch weitergehende Deckungen beschreibt.

  • Sind Nichtberufsunfälle immer eingeschlossen?

    Nicht automatisch. Ob Nichtberufsunfälle gedeckt sind, richtet sich nach der Anstellung und der konkreten Vertragsgestaltung.

  • Kann der Versicherungsschutz je nach Mitarbeitendengruppe unterschiedlich sein?

    Ja. Unternehmen können je nach Funktion, Beschäftigungsgrad oder Vertragsart unterschiedliche Personengruppen getrennt regeln.


Weitere Leistungen unter
Vorsorge für Mitarbeitende

  • Anlagestiftung und Personalvorsorge
    1 Firma
  • Ergänzungsversicherung zum UVG
    1 Firma
  • Krankentaggeld
    1 Firma
  • Obligatorische Unfallversicherung UVG
    1 Firma
  • Risikoversicherung BVG
    1 Firma
  • Unfallversicherung kurzfristige Anlässe
    1 Firma
  • Unfallversicherungen
    1 Firma
  • Vollversicherung BVG
    1 Firma
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Helpline
  • Perspectiva Sammelstiftung

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