Was unter Bleiakkumulatoren in der Entsorgung fällt
Zur Kategorie gehören wiederaufladbare Batterien auf Bleibasis, insbesondere Starterbatterien aus Fahrzeugen, Traktionsbatterien aus Flurförderzeugen sowie stationäre Bleiakkus aus Notstrom- oder USV-Anlagen. Im Unterschied zu vielen Gerätebatterien enthalten sie grössere Mengen an Blei und in der Regel einen flüssigen oder gebundenen Elektrolyten. Für die Entsorgung ist deshalb nicht nur das Gewicht relevant, sondern auch das Risiko durch auslaufende Säure und beschädigte Gehäuse.
Typische Anfallstellen und Erfassungswege
Bleiakkumulatoren entstehen unter anderem in Garagen, Transportbetrieben, Werkhöfen, Industrieanlagen, Rechenzentren, Telekominfrastruktur und Gebäuden mit Notstromversorgung. Je nach Herkunft fallen einzelne Fahrzeugbatterien oder grössere Mengen aus dem Austausch ganzer Batteriesätze an. Die Erfassung erfolgt getrennt von anderen Abfällen, damit Lagerung, Transport und nachfolgende Verwertung auf diesen Stoffstrom abgestimmt bleiben.
Annahme, Lagerung und Behandlung beschädigter Akkus
Bei der Annahme werden Zustand, Bauart und mögliche Beschädigungen berücksichtigt. Bleiakkumulatoren sollten so bereitgestellt werden, dass Kurzschlüsse, Säureaustritt und mechanische Beschädigungen vermieden werden; bei defekten Einheiten ist eine gesonderte Sicherung nötig. In der weiteren Behandlung werden verwertbare Fraktionen wie Blei und Kunststoffe von Elektrolyten und Reststoffen getrennt und geeigneten Recycling- oder Behandlungsprozessen zugeführt.
Abgrenzung zu Batterien und anderen Sonderabfällen
Innerhalb der Entsorgung, Recycling und Verwertung bilden Bleiakkumulatoren eine eigene Leistung neben der allgemeinen Kategorie Batterien. Der Unterschied liegt vor allem in Chemie, Baugrösse, Gewicht und den Anforderungen an Handhabung und Verwertung. Gegenüber Stoffströmen wie Altöl, Chemikalien oder Elektronik stehen bei Bleiakkumulatoren die Rückgewinnung von Blei sowie der Umgang mit säurehaltigen Bestandteilen im Zentrum.