Welche Abfälle als Filmmaterialien gelten
Zur Fraktion Filmmaterialien gehören gebrauchte, belichtete, unbelichtete oder ausgesonderte Filme, sofern der feste Filmträger als Abfall anfällt. Dazu zählen je nach Herkunft einzelne Filmstreifen, Rollenware, Archivbestände oder Schnittreste aus Produktion und Laborbetrieb. Massgebend ist, dass es sich um das physische Filmmaterial selbst handelt und nicht um flüssige Prozesschemikalien.
Typische Anfallstellen für Filmmaterialien
Filmmaterialien entstehen unter anderem in Fotolaboren, medizinischen Einrichtungen mit analogen Bildträgern, Archiven, grafischen Betrieben und industriellen Anwendungen. Auch bei Räumungen, Bestandesbereinigungen oder der Ablösung analoger Systeme fallen solche Materialien an. Die Zusammensetzung und der Zustand können dabei stark variieren, was die Sortierung und den Verwertungsweg beeinflusst.
Materialarten, Zustand und Vorbehandlung
Für die Entsorgung ist relevant, ob es sich um fotografische Filme, technische Filme, Röntgenfilme oder ältere Archivmaterialien handelt. Je nach Materialtyp kommen unterschiedliche Trägerfolien, Beschichtungen und Anhaftungen vor; teilweise ist auch eine Rückgewinnung einzelner Inhaltsstoffe möglich. Gemischte Gebinde mit Papierhüllen, Kassetten, Spulen oder anderen Fremdstoffen werden oft getrennt erfasst, damit das Material sauber weiterverarbeitet werden kann.
Abgrenzung zu Filmentwicklungs-Chemikalien und anderen Fraktionen
Filmmaterialien sind innerhalb der Entsorgung, Recycling und Verwertung als eigene feste Abfallfraktion einzuordnen. Davon zu unterscheiden sind Filmentwicklungs-Chemikalien wie Entwickler, Fixierer oder Spülbäder, die als chemische Abfälle separat behandelt werden. Ebenfalls abzugrenzen sind reine Kunststoffabfälle, Papierverpackungen oder elektronische Geräte, auch wenn sie zusammen mit Filmmaterial anfallen.