Was bei diesem Lampenabfall entsorgt wird
Zu dieser Abfallkategorie gehören klassische Leuchtstoffröhren, Kompaktleuchtstofflampen und weitere Entladungslampen aus Beleuchtungsanlagen. Entscheidend ist die Bauart der Lampe und nicht nur ihre Form. Diese Produkte werden separat behandelt, weil sie schadstoffhaltige Bestandteile enthalten können und deshalb andere Anforderungen gelten als bei gewöhnlichem Altglas oder gemischtem Elektroschrott.
Typische Anfallstellen und Sammelsituationen
Solche Lampen fallen in Haushalten, Verwaltungen, Gewerbebetrieben, Verkaufsflächen, Werkstätten, Schulen und Industrieanlagen an. Häufig entstehen grössere Mengen bei Beleuchtungssanierungen, beim Rückbau älterer Installationen oder im Unterhalt von Liegenschaften. Für die Erfassung ist relevant, ob einzelne Lampen aus dem laufenden Betrieb anfallen oder ob ganze Chargen aus Umbau- und Ersatzprojekten übernommen werden.
Getrennte Erfassung, Transport und Behandlung
Die Sammlung erfolgt in der Regel bruchsicher und getrennt von anderen Abfällen. Beschädigte Lampen erfordern eine besonders sorgfältige Handhabung, damit Schadstoffe nicht unkontrolliert freigesetzt werden. In der weiteren Behandlung werden die Lampen zerlegt oder aufbereitet, damit verwertbare Fraktionen wie Glas und Metalle vom schadstoffhaltigen Anteil getrennt werden können. Die konkrete Annahmeform kann je nach Sammelstelle und Menge unterschiedlich sein.
Abgrenzung zu Glas, Batterien und Elektronik
Diese Leistung ist innerhalb der Entsorgung und Verwertung einer klar abgegrenzten Stoffgruppe zugeordnet. Entladungslampen und Leuchtstoffröhren sind weder normales Glas noch Batterien, obwohl einzelne Produkte elektronische oder metallische Bestandteile enthalten können. Gegenüber der Entsorgung von Computeranlagen und Elektronik steht hier die Lampe selbst als schadstoffhaltiges Leuchtmittel im Vordergrund. Von Batterien unterscheidet sich dieser Strom durch Aufbau, Schadstoffprofil und Behandlungsweg.