Betrieb einer Eisenwarenfabrik und einer Eisenwarenhandlung. Kann sich an gleichen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen, Agenturen, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten sowie überhaupt jede Tätigkeit ausüben, die geeignet ist, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, insbesondere auch Immobilien erwerben, belasten und veräussern.