Selbstklebende Kunststoffprodukte im Verpackungsumfeld
Selbstklebende Produkte bestehen in der Regel aus einem Kunststofftraeger oder einem Kunststoffschaum und einer aufgebrachten Klebeschicht. Je nach Anwendung werden sie als Rollenware, Zuschnitte, Stanzteile oder vorgefertigte Funktionselemente geliefert. Im Unterschied zu rein formgebenden Verpackungsteilen uebernehmen sie eine zusaetzliche Aufgabe direkt auf der Oberflaeche, etwa als Markierung, Puffer, Dichtung oder haftende Verbindung.
Typische Anwendungen in Lager, Transport und Verpackung
Selbstklebende Loesungen werden eingesetzt, wenn Bauteile ohne separate mechanische Befestigung angebracht werden sollen. Typische Anwendungen sind Kennzeichnungen auf Behaeltern und Verpackungen, rutschhemmende oder daempfende Auflagen, selbstklebende Dichtstreifen an Deckeln oder Gehaeusen sowie Schutzfolien auf empfindlichen Flaechen waehrend Lagerung und Transport. Auch wiederloesbare Fixierungen, etwa mit Klett, gehoeren in diesen Bereich.
Bänder, Dichtungen, Folien, Klett, Schaumstoff und Schilder
Die Untergruppe umfasst mehrere Auspraegungen mit unterschiedlicher Funktion. Selbstklebende Baender dienen der Verbindung, Fixierung oder Markierung in schmaler, linearer Form. Dichtungen und Schaumstoffteile werden haeufig als gestanzte Elemente fuer Abdichtung, Abstand oder Daempfung verwendet. Selbstklebende Folien schuetzen, markieren oder decken Oberflaechen ab. Klettsysteme ermoeglichen wiederloesbare Befestigungen. Selbstklebende Schilder und Kennzeichnungselemente verbinden Informationstraeger mit direkter Applikation auf Kunststoff-, Metall- oder Kartonoberflaechen.
Abgrenzung zu Klebebändern und anderen Verpackungsartikeln
Innerhalb der Hierarchie Lager, Transport und Verpackung ist Selbstklebe- breiter gefasst als die Geschwisterleistung Klebebänder | Selbstklebebänder. Klebeband bezeichnet vor allem bandfoermige Ware fuer Verschluss, Buendelung oder Fixierung. Der Bereich Selbstklebe- umfasst dagegen auch flaechige, gestanzte oder funktionalisierte Produkte wie Dichtungen, Schaumstoffpads, Folien oder Schilder. Gegenueber Beuteln, Behaeltern, Paletten oder Schachteln handelt es sich nicht um eigenstaendige Verpackungskoerper, sondern um haftende Zusatz- und Funktionselemente.