Welche Abfälle unter Kat. 11 fallen
Kat. 11 betrifft Sonderabfälle aus Anlagen zur Abwasserreinigung und Wasseraufbereitung. Erfasst werden Rückstände, die im Verlauf mechanischer, physikalischer oder chemisch unterstützter Behandlungen entstehen, etwa Schlämme, Filterrückstände, Konzentrate oder beladene Aufbereitungsmaterialien. Massgebend ist der Entstehungsprozess in der Reinigungs- oder Aufbereitungsanlage und nicht nur, ob der Abfall fest, schlammig oder flüssig vorliegt.
Typische Herkunft in Anlagen und Betrieben
Solche Abfälle entstehen in kommunalen und industriellen Abwasseranlagen, in Wasserwerken sowie in betrieblichen Stufen zur Aufbereitung von Prozess- oder Brauchwasser. Typische Anfallstellen sind Filtration, Fällung und Flockung, Eindickung, Entwässerung, Adsorption oder Ionenaustausch. Auch Rückstände aus Spül- und Regenerationsvorgängen können dieser Kategorie zugeordnet werden, sofern sie als Sonderabfall einzustufen sind.
Unterschiede bei Beschaffenheit und Annahme
Innerhalb der Kategorie gibt es deutliche Unterschiede bei Wassergehalt, Schadstoffprofil und Reaktionsverhalten. Zu unterscheiden sind nasse oder entwässerte Schlämme, filtergebundene Rückstände, verbrauchte Sorptions- oder Austauschmaterialien sowie konzentrierte Nebenströme aus der Wasserbehandlung. Für die Annahme durch Empfängerbetriebe sind deshalb Angaben zur Herkunft, zu eingesetzten Hilfsstoffen, zu Analysewerten und zu physikalischen Eigenschaften erforderlich.
Abgrenzung zu anderen Sonderabfallkategorien
Kat. 11 ist ein Teilbereich der Empfängerbetriebe für Sonderabfälle und bezieht sich auf Abfälle aus Wasser- und Abwasserbehandlungsprozessen. Davon zu unterscheiden sind etwa Abfälle der Kat. 9, die aus chemischen Behandlungen stammen und nicht primär der Abwasserreinigung oder Wasseraufbereitung zuzuordnen sind. Ebenfalls getrennt zu betrachten sind verunreinigte Geräte und Materialien der Kat. 12, da dort nicht der Prozessrückstand, sondern das belastete Betriebsmittel oder Bauteil im Vordergrund steht.