Welche Abfälle unter Kat. 4 fallen
Zu Kat. 4 zählen Reststoffe und Abfälle, die bei der Herstellung, Verarbeitung oder Entfernung von Druckfarben, Kitt, Klebstoffen, Lacken und Anstrichsystemen anfallen. Dazu gehören je nach Herkunft flüssige, pastöse oder teilweise ausgehärtete Rückstände. Massgebend für die Zuordnung sind nicht nur die Produktbezeichnung, sondern auch Inhaltsstoffe, Verunreinigungen und der physische Zustand des Abfalls.
Typische Anfallstellen in Betrieben und auf Baustellen
Solche Abfälle entstehen unter anderem in Druckereien, Lackier- und Beschichtungsbetrieben, im Innenausbau, im Malerhandwerk, in Werkstätten sowie bei Instandhaltungsarbeiten. Auch bei der Verarbeitung von Dicht- und Klebstoffsystemen fallen Reste aus Gebinden, Mischungen oder Reinigungsarbeiten an. Für die Übergabe an einen Empfängerbetrieb sind eine saubere Trennung der Stoffgruppen und Angaben zur Herkunft hilfreich.
Unterschiede nach Stoffart, Zustand und Vermischung
Innerhalb der Kategorie unterscheiden Empfängerbetriebe häufig nach Druckfarbenresten, Kitt- und Dichtmassen, Klebstoffabfällen sowie Lack- und Malabfällen. Relevant ist zudem, ob es sich um wasserbasierte oder lösemittelhaltige Systeme, Einkomponenten- oder Mehrkomponentenprodukte sowie um frische, eingedickte oder ausgehärtete Rückstände handelt. Vermischte Chargen erschweren die Einstufung und können den möglichen Behandlungsweg einschränken.
Abgrenzung zu anderen Kategorien von Sonderabfällen
Kat. 4 bezieht sich auf Abfälle aus Druck-, Kitt-, Kleb-, Lack- und Malerstoffen selbst. Reine oder überwiegend als Lösemittel einzustufende Abfälle werden eher von Kat. 2 erfasst, während flüssige oelige oder prozessbedingte Mischabfälle in andere Kategorien fallen können. Verunreinigte Geräte, Werkzeuge oder absorbierende Materialien gehören fachlich eher zu Kat. 12, und Ausschusswaren oder Fehlchargen eher zu Kat. 13.