Welche Abfälle unter Kat. 7 fallen
Unter Kat. 7 fallen Rückstände, die nach thermischer Behandlung, Schmelzprozessen oder Konzentrationsvorgängen übrig bleiben. Dazu zählen je nach Herkunft beispielsweise mineralische Reststoffe, Aschen, Schlacken, Krätzen oder eingedickte Rückstände aus Siedeanlagen. Die Zusammensetzung kann stark variieren und anorganische Bestandteile, Metalle, Salze, reaktive Anteile oder weitere Schadstoffe enthalten. Für die Annahme ist deshalb nicht nur der Abfalltyp, sondern auch die konkrete Beschaffenheit der Charge massgebend.
Typische Herkunft von Schmelz-, Siede- und Verbrennungsrückständen
Solche Abfälle entstehen unter anderem in Kehrichtverbrennungsanlagen, industriellen Feuerungen, Metallprozessen, thermischen Behandlungen von Produktionsrückständen oder in Anlagen, die Lösungen eindampfen und aufkonzentrieren. Auch Reinigungs- und Wartungsarbeiten an diesen Anlagen können Rückstände dieser Kategorie erzeugen. In der Praxis werden Kat.-7-Abfälle oft lose, in Gebinden, Big Bags oder Containern angeliefert, abhängig von Körnung, Feuchte, Staubungsneigung und Gefährdungspotenzial.
Unterschiede zwischen Schmelzrückständen, Siederückständen und Verbrennungsrückständen
Schmelzrückstände stammen aus Prozessen, bei denen Materialien unter hoher Temperatur verflüssigt oder veredelt werden; typische Formen sind Schlacken, Krätzen oder metallhaltige Reststoffe. Siederückstände entstehen, wenn Flüssigkeiten durch Sieden oder Eindampfen konzentriert werden und feste oder zähe Rückstände zurückbleiben. Verbrennungsrückstände fallen bei der thermischen Zerstörung oder Verwertung von Stoffen an und können als Aschen, Schlacken oder Filterstäube vorliegen. Die Unterscheidung ist für Deklaration, Handhabung und den zulässigen Entsorgungsweg relevant.
Abgrenzung zu anderen Sonderabfallkategorien
Kat. 7 betrifft Rückstände aus Schmelz-, Siede- und Verbrennungsprozessen. Davon zu unterscheiden sind etwa Kat. 6 für feste anorganische Abfälle aus mechanischen oder thermischen Bearbeitungen mit anderem Prozessbezug sowie Kat. 11 für Schlämme und Rückstände aus der Abwasserreinigung und Wasseraufbereitung. Gegenüber Kat. 1 und Kat. 9 steht bei Kat. 7 nicht die flüssige Matrix oder chemische Behandlung im Vordergrund, sondern der Rückstand aus einem thermischen oder aufkonzentrierenden Verfahren. Innerhalb der Hierarchie gehört die Kategorie zu den Empfängerbetrieben für Sonderabfälle und beschreibt damit eine klar definierte Annahmegruppe.