Was unter Kat. 6 eingeordnet wird
Kat. 6 umfasst feste anorganische Abfälle, die bei mechanischen oder thermischen Bearbeitungsschritten entstehen. Massgebend sind drei Merkmale: der Abfall ist anorganisch, liegt in fester Form vor und stammt nicht aus einer chemischen Behandlung. Je nach Prozess kann es sich um staubige, körnige, stueckige oder verfestigte Rückstände handeln.
Wo solche Abfälle typischerweise anfallen
Diese Abfälle entstehen in Industrie-, Aufbereitungs-, Unterhalts- oder Rückbauprozessen, in denen anorganische Materialien zerkleinert, getrennt, gereinigt, getrocknet oder wärmebehandelt werden. Auch bei der Bearbeitung mineralischer Stoffe oder anderer anorganischer Fraktionen können entsprechende Rückstände anfallen. Für die richtige Zuordnung ist nicht nur das Material selbst relevant, sondern vor allem der konkrete Entstehungsweg.
Materialformen und Anforderungen bei der Annahme
Empfängerbetriebe beurteilen Kat.-6-Abfälle nach Herkunft, Zusammensetzung, Belastung und physischer Form. Relevant sind unter anderem Staubungsneigung, Korngrösse, Feuchtigkeit, Fremdstoffe, Verpackung und die Frage, ob das Material sortenrein oder vermischt anfällt. Je nach Abfall sind zusätzliche Analysen oder eine detaillierte Deklaration nötig, damit Annahme, Lagerung und weitere Behandlung fachlich korrekt zugeordnet werden können.
Abgrenzung zu anderen Sonderabfallkategorien
Innerhalb der Empfängerbetriebe für Sonderabfälle ist Kat. 6 enger gefasst als benachbarte Kategorien. Von Kat. 7 unterscheidet sie sich dadurch, dass dort Schmelz-, Siede- und Verbrennungsrückstände erfasst werden, während Kat. 10 feste anorganische Abfälle aus chemischen Behandlungen betrifft. Flüssige oder schlammige anorganische Abfälle aus chemischen Prozessen fallen typischerweise in Kat. 9; Kat. 5 ist breiter gefasst und bezieht auch Abfälle und Schlämme aus der Bearbeitung, Herstellung und Zubereitung von Materialien ein.