Welche Abfälle unter Kat. 5 fallen
Unter Kat. 5 werden Rückstände erfasst, die unmittelbar aus der Bearbeitung oder Herstellung von Materialien entstehen. Typisch sind prozessbedingte Schlämme, Filterrückstände, Stäube, Feinteile oder Gemische aus Materialabrieb und Betriebsmedien. Entscheidend ist nicht allein der Werkstoff, sondern der Entstehungsprozess und die Frage, ob der Abfall als Sonderabfall einzustufen ist.
Typische Herkunft in Produktion und Aufbereitung
Solche Abfälle entstehen unter anderem beim Trennen, Schleifen, Polieren, Waschen, Mischen oder Aufbereiten von Glas- und Metallmaterialien. Auch Produktionsschritte mit Kühl-, Spül- oder Separationsprozessen können schlammige Rückstände erzeugen. Für Empfängerbetriebe sind Angaben zum Ursprung, zu eingesetzten Hilfsstoffen, zum Wassergehalt und zu möglichen Verunreinigungen relevant, weil davon die weitere Behandlung abhängt.
Unterschiede nach Form und Zusammensetzung
Innerhalb der Kategorie gibt es deutliche Unterschiede zwischen pumpfähigen Schlämmen, entwässerten Filterkuchen, trockenen Stäuben und gemischten Feststoffen. Ebenso variieren die Abfälle je nach Materialbasis, etwa bei glas-, metall- oder mineralhaltigen Rückständen. Diese Unterschiede beeinflussen Annahmebedingungen, Verpackung, Lagerung und die Frage, ob eine stoffliche Verwertung, Vorbehandlung oder Beseitigung in Betracht kommt.
Abgrenzung zu anderen Sonderabfallkategorien
Kat. 5 ist Teil der Leistungen von Empfängerbetrieben für Sonderabfälle und bezieht sich auf Rückstände aus der Materialbearbeitung und Materialherstellung. Davon abzugrenzen sind etwa Kat. 6 für feste anorganische Abfälle aus mechanischen oder thermischen Bearbeitungen sowie Kat. 9 für flüssige und schlammige anorganische Abfälle aus chemischen Behandlungen. Rückstände aus der Abwasserreinigung fallen je nach Herkunft eher unter Kat. 11 als unter Kat. 5.