Beteiligung an Unternehmen, die sich mit dem Transport flüssiger oder gasförmiger Stoffe beschäftigen, und Wahrung des Interesses der mit ihr im Konzern verbundenen Gesellschaften (Schwester- und Muttergesellschaften), auch ohne angemessene Gegenleistung; die Gesellschaft kann Grundstücke, Lizenzen und Patente erwerben, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen errichten sowie Darlehen oder Sicherheiten an die mit ihr im Konzern verbundenen Gesellschaften gewähren.