Welche Merkmale an Verzahnungen geprüft werden
Zahnradprüfgeräte prüfen nicht nur einzelne Masse, sondern die funktionale Geometrie einer Verzahnung. Dazu gehören unter anderem Zahnprofil, Flankenrichtung, Teilungsabweichungen, Zahndicke, Rundlauf sowie die Lage der Verzahnung zur Bohrung oder zur Bezugsachse. Je nach Prüfprinzip wird entweder die Geometrie direkt gemessen oder das Verhalten im Abrollen mit einem Gegenrad bewertet.
Typische Einsatzbereiche in Fertigung und Qualitätssicherung
Eingesetzt werden Zahnradprüfgeräte in der Fertigung verzahnter Bauteile, in der Erstmusterprüfung, im Wareneingang und in der laufenden Prozessüberwachung. Sie werden verwendet, wenn Verzahnungen nach Bearbeitungsschritten wie Fräsen, Schleifen oder anderen Feinbearbeitungen verifiziert werden müssen. Auch bei der Prüfung von Serienbauteilen sind sie relevant, wenn Funktionsabweichungen früh erkannt und Ausschuss oder Nacharbeit eingegrenzt werden sollen.
Gerätearten und Prüfverfahren bei Zahnradprüfgeräten
Zu den gebräuchlichen Ausprägungen gehören analytische Verzahnungsprüfgeräte sowie Wälzprüfgeräte für Einflanken- oder Zweiflankenprüfungen. Analytische Systeme messen definierte Geometrieelemente der Verzahnung und werten Abweichungen einzeln aus. Wälzprüfgeräte prüfen das Zusammenwirken im Abrollvorgang und eignen sich besonders für funktionsnahe Bewertungen. Je nach Aufgabe kommen manuelle, teilautomatisierte oder in Messabläufe integrierte Systeme zum Einsatz.
Abgrenzung zu Formprüfgeräten und anderen Messsystemen
Zahnradprüfgeräte unterscheiden sich von allgemeinen Formprüfgeräten dadurch, dass sie auf verzahnungsspezifische Geometrien und Auswerteverfahren ausgelegt sind. Ein Rundheitsprüfgerät oder Rundlaufprüfgerät erfasst einzelne Form- oder Lageaspekte, ersetzt aber keine vollständige Verzahnungsprüfung. Bildverarbeitungs-Messsysteme können sichtbare Konturen erfassen, decken jedoch nicht automatisch die gear-spezifische funktionale Bewertung ab. Im Unterschied zu Werkzeugmessgeräten beziehen sich Zahnradprüfgeräte auf das gefertigte Werkstück und nicht auf das Schneid- oder Bearbeitungswerkzeug.