Anlagen zur Herstellung von alkoholfreien Getränken (AfG) und Fruchtsäften
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Fragen & Antworten zu Anlagen zur Herstellung von alkoholfreien Getränken (AfG) und Fruchtsäften
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Was zählt im Anlagenkontext zu alkoholfreien Getränken (AfG)?
Gemeint sind in der Regel Limonaden, Schorlen, Wasser-Sirup-Mischgetränke und andere alkoholfreie Getränke auf Wasser-, Sirup- oder Saftbasis.
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Sind damit komplette Produktionslinien oder einzelne Maschinen gemeint?
Beides ist möglich. Die Kategorie umfasst sowohl Gesamtanlagen als auch einzelne Prozessmodule innerhalb einer Linie.
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Worin unterscheidet sich eine Fruchtsaftanlage von einer Limonadenanlage?
Fruchtsaftanlagen benötigen je nach Rohware zusätzliche Schritte wie Obstbehandlung, Pressung oder Homogenisierung. Limonadenanlagen arbeiten häufiger mit Sirupaufbereitung, Premix oder Postmix und Karbonisierung.
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Können solche Anlagen mit Konzentraten und mit Frischfrucht arbeiten?
Ja, je nach Auslegung. Die verfahrenstechnischen Module unterscheiden sich jedoch deutlich zwischen Rückverdünnung von Konzentraten und Verarbeitung von Fruchtrohware.
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